Fast jeder Hersteller setzt eine Garantie auf seine Produkte. Damit wird dem Kunden eine Reparatur von – ohne eigenem Verschulden – entstandenen Mängeln sowie eine Garantie auf Ersatzteile gewährleistet. Die Garantiefrist ist von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich, sie kann nur einige Monate gelten oder mehrere Jahre ab Kaufdatum.
Falls der Käufer einen Mangel bemerkt, sind mehrere Vorgangsweisen möglich. Kleingeräte können zur Reparatur direkt an den Hersteller geschickt werden, im Garantiefall übernimmt dieser nicht nur sämtliche Reparaturkosten, sondern meist auch das Porto. Eine andere Möglichkeit ist, sich direkt an das Geschäft zu wenden, in dem das Gerät gekauft wurde. Große Marktketten bieten meist einen eigenen Reparaturservice an, oft erfährt man schon vor Ort, wie schwerwiegend der Schaden vermutlich ist und wie lange die Reparatur voraussichtlich dauern wird. Auch an kleinere Geschäfte kann man sich im Reparaturfall direkt wenden: Selbst wenn die Reparatur vor Ort nicht möglich ist, wird man zumindest über die weitere Vorgangsweise beraten. Bei Großgeräten wie Waschmaschinen oder Gefriertruhen sollte man über die in den Gerätepapieren angegebene Hotline den Reparaturservice des Herstellers kontaktieren, der die Reparatur entweder vor Ort durchführt oder die Abholung übernimmt. Auch in diesem Fall erhält man bei gravierenden Defekten entweder ein ganz neues Gerät oder eine Garantie auf Ersatzteile, falls dadurch der Schaden repariert werden kann.
Wer technisch versiert ist und die nötige Reparatur selbst durchführen möchte, sollte bedenken, dass die Garantie dadurch erlöschen kann. Prinzipiell sollte man beim Einbau von Ersatzteilen die vom Hersteller empfohlenen Produkte verwenden, da man durch den Einbau von unpassenden Ersatzteilen den völligen Defekt des Geräts verursachen kann. Eine Eigenreparatur lohnt sich prinzipiell nur nach Ablauf der Garantiefrist.
Falls ein Gerät kurz nach Garantieende Defekte aufweist, kann man in manchen Fällen, besonders bei unüblichen Mängeln, eine Reparatur über die Gewährleistungsfrist bewirken, einer gesetzlich festgelegten Frist zur Mangelfreiheit, die sich bei Neugeräten allgemein auf zwei Jahre beläuft.